Förderrichtlinien

Eine Förderung im Rahmen des Fellowship-Programms der Forschungsstelle in Form eines Doktorandenstipendiums der Hansen-Stiftung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ein zügig durchgeführtes Hochschulstudium an einer deutschsprachigen Hochschule mit weit über dem Durchschnitt liegenden Leistungen muss nachgewiesen werden. Der Abschluss darf maximal zwei Jahre zurück liegen.

Das Stipendium wird unabhängig von der Nationalität des Bewerbers gewährt. Ausländer müssen die aufenthaltsrechtlichen Gegebenheiten erfüllen. Der Bewerber darf zum Zeitpunkt der Bewerbung das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Die Dissertation muss mit der wissenschaftlichen Ausrichtung der Hansen-Stiftung und der Forschungsstelle übereinstimmen.

Das Stipendium beträgt monatlich 800 Euro und wird in zwei Jahrestranchen für maximal zwei Jahre gewährt. Es endet mit Eröffnung des Promotionsverfahrens. Das Stipendium ist ein Leistungsstipendium, sodass der Nachweis der Bedürftigkeit entfällt.